Grüne Ideen: Wir schaffen das Urheberrecht ab!
Das absurde Positionspapier der Grünen zur Kultur-Flatrate macht das Urheberrecht obsolet. Unbeabsichtigt oder doch gewollter Wahnsinn?
Kultur-Flatrates sind in aller Munde. Vielleicht soll man auch darüber reden. Selbst wenn immer wieder festzustellen ist, dass die Kreativindustrie ihre Verlustrechnungen nach eigenem Ermessen und Gutdünken in die Höhe schraubt, steht man durch die zunehmende Vernetzung und einfache Tauschbarkeit von digitalen Inhalten vor neuen Herausforderungen, die bewältigt werden wollen.
Die Grünen haben hierzu ihr eigenes “Grünes Papier” zur Revolutionierung des Urheberrechts entworfen. Gute Ideen sind da auch dabei. Über andere Punkte sollte man jedoch in jedem Fall noch einmal nachdenken. Sowohl im Sinne der Künstler, als auch im Sinne der Nutzer.
Der positiv stimmende Präambel-Effekt ist schnell erklärt. Von derzeitigen “kreativitätshemmenden” Umständen des aktuellen Urheberrechts ist da die Rede. “User generated content” wirft neue Probleme auf. Die gesamte Remix- und Collagen-Kunst ist ohnehin nur ein rechtliches Häufchen Elend. Wir bewegen uns zwar nicht im rechtsfreien Raum, die Unschärfe der bis dato geschaffenen Regelungen ist allerdings beachtlich.
Beginnen wir mit den guten Ideen. Denn diese gehen neben der Diskussion über die “Cultural Flat Rate” ohnehin fürchterlich schnell unter. Beispielsweise sollen alternative Lizenzmodelle wie Creative Commons stärker in den Vordergrund gerückt werden. Die rechtlichen Grauzonen für Remix-Projekte sollen ausgemerzt werden, hinter der “public domain”-Idee steckt der freie Zugang zu Informationen und Wissen.
Alles schon einmal dagewesen. Ebenso wie die Flat-Rate-Idee. Aber diese kommt so gut wie nie gepaart mit einer guten und schlüssigen Argumentation. Auch bei den Grünen nicht. Der Teufel steckt im Detail.
Die Flat-Rate legalisiert den Download aus jeglicher Quelle. Damit auch aus illegalen Angeboten, die ja dann keine mehr sind. Bewusst. Ob unveröffentlichtes Material, geleakte Songs, Demo-Aufnahmen, aktuelle Kinofilme. Wirklich kontrollieren kann man diese Datenflut wohl kaum.
Was das für den Urheber bedeutet? Er verliert zunehmend die Kontrolle über Veröffentlichung, Verbreitung, Form des Angebotes, Ausschlussrechte. Kritisch betrachtet wird “Kontrolle” in diesem Zusammenhang zu einem hochgradig unpassenden Ausdruck.
Wolfgang Zinggl, Kultursprecher der Grünen, geht im Interview mit dem Webstandard sogar noch einen Schritt weiter. Er erklärt den Upload von Material für legal, von dem der Nutzer überhaupt keine Rechte sein Eigen nennen muss. Gleichzeitig sollen Urheber besonders geschützt werden und ihre Rechte umfassend durchsetzen können. Welche Rechte? Sehe nur ich einen Haken, der nicht existiert?
Urheber will ich jedenfalls keiner mehr sein. Und schon gar nicht davon leben müssen. Künstlerische Aspekte sind zu vernachlässigen, wenn über den legalisierten Upload jeder kleinste Teil meines Schaffens verbreitet und verhunzt werden darf. (Werk-)Konzept ade!
Des Rätsels Lösung kann der Entwurf der Grünen jedenfalls nicht sein. Der positive – ob gewollter oder ungewollter – Nebenaspekt bleibt der Stein, der vor dem Hintergrund einer Parteiidee ins Rollen gebracht wird. Reden wir also darüber.
Weiterführende Links:
Grüne Überlegungen zum Urheberrecht (PDF)
Grüne wollen Download-Gebühr für Internetnutzer (derstandard.at)
Grüne machen sich für “Kultur-Flatrate” stark (futurezone)






[...] Groschen abfällt, sollen in die Zukunft weisen. Ob sie das wirklich tun, darüber wird seit Jahren diskutiert. Mehr oder minder [...]
Sehr geehrter Christoph Büchel,
Verzeihung, aber der Titel ist sachlich unsinnig und unrichtig. Ein Lizenzmodell wie es eine “Kulturflatrate” darstellt, kann nur im Rahmen eines gelten UrhR überhaupt eingerichtet werden und funktionieren. Zudem ist das UrhR nicht allein zum Schutz von Geschäftsmodellen bzw. von materiellem Erlös aus künstlerischen Werken da, sondern umfaßt einen wesentlich größeren Bereich, in dem Künstler und Werk vor Mißbrauch geschützt werden.
Und schießlich geht es bei der Idee der “Kulturflatrate” darum, auch für Konsumenten im Internet eine gewisse Rechtssicherheit zu erlangen und sie vor unberechtigten oder übertriebenen Forderungen durch geschäftsmäßige Abmahnung zu schützen. Schließlich muß eine “Kulturflatrate” den Urhebern nicht das Wasser abgraben, denn viele Studien kommen zum Schluß, daß Nutzer keineswegs nur mit dem digitalen Objekt (der Datei) zufrieden sind, daß CD-Verkäufe, Kinobesuche usw. keineswegs durch Filesharing kannibalisiert werden.
Natürlich sind die derzeitigen Vorschläge der Grünen noch reichlich unausgegoren und riechen nach Allmende-Kommunismus zulasten der Urheber; klar jedoch ist, daß Regelungen klar, einfach und gerecht sein müssen, eine “Kulturflatrate” als additive “Leermedienabgabe” auf die Internetnutzung würde durch eine Erhöhung der Ausschüttung direkt an die Urheber diesen sogar unmittelbar einen Mehrwert bringen.
Je umfassender und leichter der Zugang zu urhr. geschütztem bzw. künstlerischem Material ist, desto größer ist auch der Kontrollverlust über das Werk. Allerdings sollte man sich im Klaren darüber sein, daß der Kontrollwille der Rechteinhaber in den letzten rd. 200 Jahren seit den ersten urhr. Regelungen stetig zugenommen und auch groteske, selbst kunstfeindliche Formen angenommen hat. Hier muß, auch um einen aktiven und lebendigen Kultur- und Kunstbetrieb zu erhalten, endlich energisch gegengehalten werden.
Schließlich müssen wir auch beim Filesharing zu einem Kompromiß gelangen: das Internet beruht auf der “share-culture”, wir tauschen auch technisch Dateien mit jedem Seitenaufruf. Eine stärkere Kontrolle und Rechtsdurchsetzung gegen Filesharing illegal verbreiteter Dateien hat eine stärkere Kontrolle des gesamten Netztes zur Folge, die einen zunehmend tieferen Eingriff in die Bürgerrechte (s.v. informationelle Selbstkontrolle) bedeutet. Schlußendlich wird aber Filesharing nicht verschwinden, sondern wird sich nur verlagern, das Ziel der Stärkung der Urheberrechte wird sich im Hase-Igel-Rennen totlaufen und in einer Art digitalem Wettrüsten enden. Davon hatte auch in der realen Welt niemand etwas, außer die begleitende Rüstungsindustrie.
In Deutschland ist im Zusammenhang mit dem UrhR inzwischen bei jüngeren Juristen von einer “Legitimationskrise” die Rede: gerade im Internet gilt für Nutzer vielfach ein anderes Rechtsempfinden, sind manche Regelungen des UrhR schlichtweg unverständlich und nicht nachvollziehbar. Das Internet ist technisch wie systemisch ein anderer Raum als die analoge Welt und wir sollten darauf weder vergessen noch diese Unterschiede ignorieren.
Veränderte Bedingungen erfordern veränderte Reaktionen, ein Watzlawicksches “Mehr desselben” – also hier: mehr Urheberrecht – führt bekanntlich nicht zu mehr posiven Effekten. Im Gegenteil.
Lieber Joachim Losehand!
Vielen Dank für den ausführlichen Kommentar! Ich hoffe, hiermit vor allem einige potenzielle Missverständnisse aus dem Weg räumen zu können.
Vielleicht zuerst ein paar grundlegende Punkte:
1. Es ist vollkommen klar, dass das Urheberrecht in seiner derzeitigen Form den Anforderungen der digitalen Welt in keiner Weise gerecht werden kann und daher einer grundlegenden Veränderung unterzogen werden muss.
2. Das Modell der Kultur-Flatrate an sich ist nicht verwerflich. Genau deshalb soll man ja auch darüber reden. Es geht – wie auch in dem Kommentar bereits angesprochen – umd jene Unausgegorenheit, hinter der tatsächlich eine in meinen Augen nicht ganz unbedeutende Partei steht.
Im Detail:
Die Entwicklung in den letzten 200 Jahren hat viele unnötige Blüten getrieben. Ganz sicher. Und der digitale Rahmen, in dem wir uns bewegen, erfordert ein vollkommen anderes Maß an Kontrolle und Regelung, als der analoge Bereich. Der “automatische Kopierschutz” ist dahin, die Bereitschaft, für Content zu bezahlen, mag noch vorhanden sein. Erforderlich ist sie nicht mehr.
Ich wäre der letzte, der Überwachung und Einschränkung der Persönlichkeitsrechte zur Überwachung des geistigen Eigentums gutheißen wollen könnte. Ich bin jedoch auch dagegen, Maßnahmen zu setzen, die wie ein Eingeständnis wirken müssen. Wenn ich den Upload legalisiere (wie dies im Standard-Interview eindeutig zu lesen ist), kann von “Urheberrecht” (und damit ist schlicht jenes gemeint, welches uns bis dato begleitet hat) keine Rede mehr sein. Daher auch der (vielleicht) bewusst etwas reißerische Titel.
Ein durchführbares Flat-Rate-Modell als “Kulturabgabe des Netzanschlusses” benötigt diesen Schritt nicht. Auch die Herleitung einer “Unverständlichkeit” für User ist mir hier (hinsichtlich des Uploads) schleierhaft. Denn was mir nicht gehört, darf ich auch nicht verkaufen. Oder verschenken. Oder tauschen. Und die “Privatkopie” auf ein weltweit verstreutes unbekanntes Community-Phänomen umzudeuten, kann weder im Sinne des Erfinders sein, noch einem durchschnittlichen Rechtsempfinden entsprechen.
Ganz klar muss eine Trennlinie gezogen werden: wenn der Download legalisiert werden soll, muss vernünftig verrechnet werden. Den Upload zu legalisieren ist in meinen Augen absurd. Persönlich bin ich von Modellen wie Creative Commons mehr als überzeugt. Hier steckt weit mehr dahinter, als es die derzeitige Rechtslage vermuten lässt. Auch da ließen sich zuallererst einmal grundlegende Hürden aus dem Weg schaffen. Wenn es den Willen dazu gibt.
Wer vom Urheber-Recht leben muss, wird die Welt anders wahrnehmen als wir, die wir als Hobby “user generated content” erzeugen.
Dennoch ist die Begründung “mit einer Flatrate kann doch kein Urheber mehr von seinen Werken leben” eben _KEINE_ gute Begründung, den unerträglichen Status Quo beizubehalten!
* Bücher: Es wird fleissig abgeschrieben, es wird sehr viel Müll für die breite Masse produziert, es geht viel Qualität unter. Ich weiss nicht, wie arg es ohne Urheberrecht wäre, aber GUT ist es momentan NICHT. Nur die wenigsten Autoren leben wirklich vom Schreiben, und sie leben hauptsächlich von ihrem Ruf.
* Filme: Kinofilme und TV-Produktionen sind INDUSTRIE-Ware. Da hat Urheberrecht nichts mehr verloren, da es kein Kunstwerk mit einem Schöpfer ist. Klar kann man nicht alle Piraterie einfach legalisieren, aber Urheberrecht ist da der falsche Weg. Das Urheberrecht war nie für industrielle Produkte gedacht.
* Musik: Auch hier ist der Grat dünn zwischen Einflüssen und Diebstahl. Natürlich richtet sich der Markt nach aktuellen Moden, wie DSDS & Co eindrucksvoll beweisen, wenn sie vorhersagbar kurzlebige Popscheisse am Fliessband produzieren. Dennoch ist bei Musik noch am ehesten Kunst wirklich spürbar.
Wenn es um KUNST geht, sollte man neue Wege finden, denn das aktuelle Urheberrecht ist eben für Künstler selbst nur in Ausnahmefällen ausreichend, viel häufiger wird es nur benützt, um die Vermarktungsindustrie dahinter am Leben zu erhalten. Wenn es wie bei Journalismus um eine bunte Presselandschaft geht, ist Urheberrecht (Texte geschützt bis 70 Jahre nach Tod des Autors!) das komplett falsche Mittel. Hier ist sicher eine Lücke, aber das Urheber-Recht ist einfach das falsche Werkzeug. Und kommerzielles Entertainment ist noch einmal ein anderes Thema.
Der Ansatz, das Urheberrecht zugunsten eines neuen Umgangs mit Kulturgütern abzuschaffen ist in meinen Augen der EINZIG brauchbare Weg.
Ich habe das Papier nicht gelesen.
Ich habe einen langen, komplizierten Text gerade wieder gelöscht.
Ich finde das Thema wichtig und bin dankbar, dass ihr es aufgreift.
Die momentane Regelung ist 300 Jahre alt, furchtbar kompliziert und macht so keinen Sinn mehr.
Das zukünftige Modell wird und muss die Urheberrechte verkürzen.
Derzeit hat ein Urheber lebenslang + 70 Jahre das alleinige Nutzungs- / Lizensierungsrecht.
Das macht keinen Sinn, weil es nicht praktikabel ist. Wer Geld mit Liedern / Filmen / Programmen verdient, tut das zwei, drei, vier Jahre. Nicht länger.
Deswegen: Urheberrechte auf 5 (?) Jahre verkürzen und auf kommerzielle Angebote beschränken.
Privat sollte alles downloadbar, tauschbar, veränderbar sein.
Das tut den Urhebern nicht weh.
Das tut den Recordcompanies weh – die bringen der Gesellschaft aber sowieso nichts mehr.
Das erleichtert das Leben für uns alle.
Fördert aber gleichzeitig kulturelle Vielfalt und gesellschaftliche Innovation.
Bin gespannt auf die Diskussion.
Das Papier zu lesen ist kein immenser Aufwand.
5 Seiten sind es und die sind auch wirklich nicht schlecht gegliedert. Das ganze wirkt in sich relativ schlüssig und abgeschlossen. In vielerlei Hinsicht aber nur auf den ersten Blick. Deshalb der Text.
Neben dem Flat-Rate-Modell gehen (wie erwähnt) die anderen Punkte unter. Da steht auch etwas von massiver Verkürzung der Schutzdauer. Ob das Sinn macht wage ich jedoch zu bezweifeln. Gerade in so einer radikalen Form wie der Vorschlag von 5 Jahren – da würde selbst ich auf die Barrikaden steigen.
Von Verwertungsrechten (in welcher Form und Ausprägung auch immer) können sicherlich nicht viele, aber doch einige leben. Du verdienst Geld, weil deine Werke auf andere Art und Weise kommerziell “weiterverwertet” werden. Ich sehe nicht ein, was an dem Modell so verkehrt sein soll. 70 Jahre nach dem Tod mag übertrieben sein – Urenkeln müssen vielleicht nicht mehr profitieren, aber warum nicht zumindest lebenslänglich? Oder wenigstens 50 Jahre ab Erschaffung?
Eine andere Problematik: wenn privat alles tauschbar und veränderbar sein soll, hast du als Urheber nicht einmal den Bruchteil einer Chance, dein “Werk” als solches zu erhalten. Es soll aber beispielsweise Musiker geben, die hinter ihrem Album deutlich mehr sehen, als eine lose Ansammlung von Songs… Das Argument lässt sich auf jede andere mir bekannte Kunstform ebenfalls umlegen. Und für die Künstler erleichtert man das Leben damit dann nur bedingt.
Downloadbar, veränderbar, tauschbar – das gibt es ja. Creative Commons ist das zumindest halbwegs perfekte Modell dafür. Aber das passt derzeit nicht geltenden anderen Regelungen zusammen. Genau hier gibt es Reformbedarf.